Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie:
Warum kostet die Weiterbildung im Fachgebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie so viel Geld?
Die Weiterbildung in ärztlichen Fachgebieten wird ausschließlich innerhalb sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse abgeleistet. Das ist in §4 der Musterweiterbildungsordnung und entsprechend in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern hinterlegt.
Daraus lässt sich ableiten, dass damit alles abgegolten ist, sowohl die Arbeitsleistung der Weiterzubildenden als auch die Weiterbildungsleistungen der Befugten, einschließlich Supervision und Theorie.
Diskussionen gibt es lediglich in Bezug auf die Finanzierung der Selbsterfahrung. Aber auch hier sollten die Kosten für die in der WBO geforderten Stunden vom Arbeitgeber übernommen werden (s. Selbsterfahrung).
Muss ich mich bei einem Institut anmelden? Und was ist, wenn es dort Probleme gibt?
Nein. Die Verträge mit Instituten sind private Verträge, die freiwillig abgeschlossen werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Befugten, dass die Weiterbildung und die darin geforderten Inhalte abgeleistet werden. Dafür werden Weiterbildungsverträge abgeschlossen.
Werden Weiterbildungsinhalte von Befugten z.B. bei Instituten eingekauft, was möglich ist, dann bleiben die Befugten dafür vollverantwortlich, auch für Lösung von Problemen, die es in diesem Zusammenhang gibt.
Institute sind in aller Regel für ärztliche Gebiete nicht befugt.
Das Rechtsverhältnis zwischen Weiterzubildenden und Befugten ist ein privatrechtliches. Das heißt: Die Befugten haften höchstpersönlich dafür, dass die Weiterbildung regelhaft abgeschlossen werden kann. Diese Haftung ist nicht übertragbar.
Wohin soll ich mich bei Weiterbildungs-Problemen wenden?
Die primären Anzusprechenden sind immer die Befugten. Sie haften persönlich für die Erfüllung der Weiterbildungsverträge.
Natürlich sind die Landesärztekammern ansprechbar. Häufig gibt es dort auch eine Ombudsstelle, die für die Klärung von Konflikten im Rahmen der Weiterbildung eingerichtet sind, und wo Anliegen auch zunächst im Schutz der Anonymität vorgetragen werden können.
Wo kann ich denn meine Langzeitfälle ableisten?
Die Psychotherapie ist ein integraler Bestandteil der Weiterbildung im Fachgebiet. Psychotherapie, egal ob Kurzzeit oder Langzeit, kann daher ohne Probleme in einer ambulanten Weiterbildung in einer Praxis abgeleistet werden.
Durch die bundesweit geltenden sozialgerichtlich festgestellten Rahmenbedingungen für die fachärztliche Weiterbildung, ist ambulante Weiterbildung gut finanzierbar und kommt sehr häufig der individuellen Lebensplanung durch Flexibilität der Arbeitsbedingungen entgegen.
Warum muss ich so viel Selbsterfahrung vor der Zwischenprüfung machen?
Die Weiterbildungsordnung kennt keine Zwischenprüfung. Sie ist ein Konstrukt bei der Ausbildung von Psychologen zu Psychologischen Psychotherapeuten, die bei Psychologen zur Behandlungserlaubnis führt.
Ärztinnen und Ärzte haben sofort nach der Approbation eine Behandlungserlaubnis.
Wer sich allerdings vertraglichen und höchst freiwilligen Bestimmungen eingetragener Vereine unterwirft, muss klären, ob dies vom/von der Befugten verlang war, oder nicht.
In diesem Fall greift die höchstpersönliche Geschäftsfähigkeit, Verträge abzuschließen, also ein selbstgewähltes Schicksal.
Im Fall, dass Befugte dies verlangt haben, ist eine Klärung notwendig, ggfs. unter Einschaltung der zuständigen Landesärztekammer.